Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die dein Eigentum betreffen. Im Falle eines Schadens, sei es durch Feuer oder Wasser, bist du durch diese Versicherung abgesichert. Auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlag sind abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist ein wichtiger Schutz vor den Auswirkungen von Naturereignissen. Je nach Region, in der du lebst, kannst du dein Zuhause unter anderem vor den Folgen von Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen absichern. Auch Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche können abgedeckt werden.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen. Diese Versicherung sichert bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Mobiliar ab. Bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Überspannung kannst du auf die Hausratversicherung zählen. Plattformen wie Tarifcheck helfen dir dabei, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Es ist ratsam, auch eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, auch möglicherweise mit deinem Vermieter, bist du finanziell abgesichert und auf der sicheren Seite. Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für Mediation oder außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Aufwendungen für Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt oder aufgrund von Glatteis vor deinem Haus verunglückt, deckt die private Haftpflichtversicherung diese und ähnliche Schäden vollständig ab. Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Neu auf dem Markt sind sogenannte Haus- und Wohnungsschutzbriefe. Sie übernehmen Kosten, die beispielsweise für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren entstehen können. Auch wenn du dich versehentlich aussperrst, kannst du die Rechnung vom Schlüsseldienst an deinen Versicherer weitergeben.
Manche Hauseigentümer sind der Ansicht, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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